Freie Gärten

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Was kostet ein Garten im Gartenverein?

Diese Frage hören wir immer wieder. Deshalb möchten wir sie hier beantworten. Die Kosten eines Gartens bestehen aus den folgenden Teilen:

1. Einmaliger Kaufpreis

Beim Gartenkauf zahlen Kaufende an den oder die derzeitigen Gartenbesitzer*in - meist ist das eine Person, manchmal ist es aber auch der Verein - eine Übernahmegebühr. Diese ergibt sich aus der Größe des Gartens, der Qualität der Laube sowie der Anpflanzungen und wird normalerweise vor jedem Verkauf von einem Experten geschätzt. Preise variieren von geschenkt bis zu mehreren tausend Euro. Verkauft wird meist auf Verhandlungsbasis.

Ob für den Kauf eine Ratenzahlung infrage kommt, bestimmen die Verkaufenden.

Wird der Garten wieder verkauft, geschieht das Gleiche, man erhält also potentiell den einmal investierten Preis - je nachdem wie gut der Garten gepflegt wurde - zurück.

2. Mitgliedsgebühr

Jede Person, die einen Garten in unserem Verein pachten will, muss in den Verein eintreten und einmalig eine Mitgliedsgebühr zahlen.

3. Jährliche Pacht

Ein Kleingarten kostet ausserdem eine jährliche Pachtgebühr, also Miete, die im Februar auf Rechnung an den Kleingartenverein gezahlt wird. Darin enthalten ist zum Beispiel eine Feuerschutzversicherung, aber auch die jährlichen Kosten für Strom und Wasser.

4. Gemeinschaftsleistungen

Ausserdem muss jeder Garten im Jahr 8 Arbeitsstunden verrichten. Während der Arbeitsstunden reinigen wir zum Beispiel die öffentlichen Wege auf dem Vereinsgelände, reparieren das Dach des Vereinshauses oder kümmern uns um die Aussenanlage in der Lützner Strasse. Wer diese Arbeitsstunden nicht verrichten will, oder nicht zum Termin erscheint, muss eine Ausgleichszahlung an den Verein leisten.