Informationen für Pächter und Pächterinnen
Termine
- derzeit keine Termine
Sprechzeiten des Vorstands
- Jeden Freitag um 17:00 Uhr allgemeine Sprechstunde. Bei Fragen, Wünschen und Anregungen kommt gern im Vereinshaus vorbei.
- Die Vorstandssitzung findet jeden 1. Dienstag im Monat um 17:00 Uhr statt.
- Bei außergewöhnlichen Ereignissen ist der 1. Vorsitzende unter der bekannten Tel.-Nr. zu erreichen
Protokoll der Mitgliederversammlung vom 01.06.2024
Am 01.06.2024 fand unsere Mitgliederversammlung statt. Ein Auszug aus dem Protokoll steht hier zur Verfügung. Das vollständige Protokoll kann beim Vorstand eingesehen werden.
Arbeitseinsätze
→ siehe Arbeitseinsätze
Ruhezeiten
Die Ruhezeiten der Leipziger Polizeiverordnung sind einzuhalten. Lärmerzeugende Haus- bzw. Gartenarbeiten (mit motorbetriebenen Geräten) dürfen nur in folgenden Zeiten durchgeführt werden:
Werktags von 7 - 13 Uhr und von 15 - 20 Uhr.
Ausserdem dürfen Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler in der Zeit von 07 - 09 Uhr, 13 - 15 Uhr und 17 - 20 Uhr nicht benutzt werden.
Vereinssatzung
Unsere neue Vereinssatzung.
Kleingartenordnung
Zusätzlich zur Vereinssatzung gilt in unserem Verein die Kleingartenordnung des Kreisverbandes Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e.V. Die Kleingartenordnung informiert auch über Pflanzen, die in Leipziger Kleingärten nicht angebaut werden dürfen.
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Vernichtung von Unkraut auf Gehwegen, Terrassen und Garagenzufahrten ist nicht erlaubt. Das Verbot gilt auch für Mittel, die im Handel frei erhältlich sind oder für Produkte, die als biologisch abbaubar gelten. Ebenfalls ist die Anwendung von Salz und Essig unzulässig. Die Wirkstoffe können bei Regen von befestigten oder versiegelten Flächen über die Kanalisation ins Grund- und Oberflächenwasser gelangen und Menschen und Tiere in ihrer Gesundheit beeinträchtigen.
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wies darauf hin, dass die so genannten Herbizide nur auf Flächen verwendet werden dürfen, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Quelle: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Anbaufläche
Als Faustregel für die Nutzung der Gartenfläche im Kleingartenverein gilt:
- 1/3 Anbau von Obst und Gemüse
- 1/3 Zieranpflanzungen
- 1/3 Erholung
Weitere Dokumente
Der Stadtverband Leipzig der Kleingärtner stellt weitere Dokumente zu rechtlichen Fragen zur Verfügung unter anderem zu folgenden Themen:
- Rundfunkgeräte in Gärten, Lauben, Datschen und Dauercampingplätzen sind grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig.
- Beendigung des Pachtverhältnisses durch Tod
- Darf eine Laube im KGV einfach so verkauft werden?
- Was ist beim Kompostieren zu beachten?
Leipziger Kleingartenverbände
- Der Leipziger Gartenfreund ist eine monatlich erscheinende Zeitschrift des Kreisverband Leipzig der Kleingärtner. Sie ist am Vereinshaus kostenlos zu erhalten.
- Der Kleine Palmengarten ist Mitglied im Stadtverband Leipzig der Kleingärtner.
- Informationen der Stadt Leipzig zu Kleingärten
- Kleingartenmuseum
Leipziger Umweltschutzverbände
- Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V.
- Naturschutzbund (NABU) Regionalverband Leipzig
- Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) Regionalgruppe Leipzig
Gartenwetter
Gartenwetter beim Deutschen Wetterdienst (nicht vergessen, das Bundesland und die Wetterstation auszuwählen):
- https://www.dwd.de/DE/leistungen/saat_garten/aussaatgarten.html?nn=588520 anhand der mittleren Bodentemperaturen aus 5 cm Tiefe aus dem Zeitraum von 3 Tagen vor und 6 Tagen nach dem aktuellen Tag.
- https://www.dwd.de/DE/leistungen/rasen_schnitt/rasenschnitt.html?nn=588520. In der Bewertung der Rasenschnittbedingungen wird berücksichtigt, ob der Rasen durch Tau oder Regen feucht ist, das Verdunstungspotential hoch ist und wieviel Niederschlag an dem Tag fallen soll.
- https://www.dwd.de/DE/leistungen/bereg_interv/beregintervall.html?nn=588520#buehneTop In den Grafiken sind die notwendigen Bewässerungsintervalle in Tagen angegeben, unter der Annahme, dass pro Quadratmeter immer mit 10 Liter gewässert wird.